Beschwerden (Italien)

Swan wurde geschaffen, um nah bei Ihnen zu sein, und der Austausch mit Ihnen ist uns wichtig, damit wir uns verbessern können. Wenn Sie uns etwas mitteilen möchten, schreiben Sie uns hier.

Wenn Sie Kunde sind und mit dem erhaltenen Support nicht zufrieden sind, können Sie über die folgenden Kanäle eine Beschwerde einreichen:

  • Einschreiben (mit Rückschein) an: Swan, Beschwerdestelle, Via Generale Gustavo Fara 35 – 20124 Mailand.
  • Standard-E-Mail an swan von Ihrer registrierten E-Mail-Adresse.
  • Zertifizierte E-Mail (P.E.C.) an swan.

Unser Team der Beschwerdestelle wird Ihnen so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 15 Werktagen, antworten.

In Ausnahmefällen, in denen die Behörde aus Gründen, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen, nicht rechtzeitig antworten kann, erhalten Sie eine vorläufige Antwort, in der die Gründe für die Verzögerung sowie der Termin genannt werden, bis zu dem Sie eine endgültige Antwort erhalten werden.

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung von Reklamationen für den Kunden kostenlos ist, unbeschadet etwaiger Kosten, die üblicherweise mit der gewählten Kommunikationsmethode verbunden sind und von Dritten in Rechnung gestellt werden.

Weitere Möglichkeiten – Rechtsmittel und Mediation

Wenn SwanAntworten von Swan Sie nicht zufriedenstellen oder Sie keine Antwort erhalten haben, denken Sie bitte daran, dass Sie sich gemäß geltendem Recht an den Ombudsmann für Banken und Finanzen (ABF) wenden können.

Das ABF ist ein außergerichtliches Streitbeilegungsverfahren, das eine einfachere, schnellere und kostengünstigere Alternative zu einem Gerichtsverfahren darstellt.

Die ABF ist eine unabhängige und unparteiische Stelle, die innerhalb weniger Monate entscheidet, wer Recht hat und wer Unrecht hat.

Für allgemeine Informationen zu diesem System und konkrete Informationen zu eingereichten Einsprüchen haben Sie folgende Möglichkeiten:

Bitte beachten Sie, dass vor Einleitung rechtlicher Schritte zwingend ein „Mediationsversuch“ unternommen werden muss, d. h. die Gegenpartei muss vor eine der im entsprechenden Register eingetragenen Mediationsstellen geladen werden, um eine gütliche Einigung zu erzielen. Für diesen obligatorischen „Mediationsversuch“ können beispielsweise die oben genannte ABF, der Schlichter für Bank- und Finanzangelegenheiten sowie jede andere vom Justizministerium anerkannte Stelle in Anspruch genommen werden.

  • Besuchen Sie www.arbitrobancariofinanziario.it
  • Rufen Sie die gebührenfreie Nummer 800.19.69.69 an
  • Lesen Sie den Leitfaden des Ombudsmanns für Banken und Finanzen „ABF in einfachen Worten“ ( PDF)