Swan wurde geschaffen, um dir nah zu sein, und der Austausch mit dir ist uns wichtig, damit wir uns verbessern können. Wenn du uns etwas mitteilen möchtest, schreib uns hier.
Wenn Sie Kunde sind und mit dem erhaltenen Service nicht zufrieden sind, können Sie über die folgenden Kanäle eine Beschwerde einreichen:
Unser Team der Beschwerdestelle wird Ihnen so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 15 Werktagen, antworten.
In Ausnahmefällen, in denen er aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht rechtzeitig antworten kann, wird er Ihnen eine vorläufige Antwort zukommen lassen, in der er die Gründe für die Verzögerung sowie den Termin nennt, bis zu dem Sie eine endgültige Antwort erhalten werden.
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung von Beschwerden für den Kunden kostenlos ist, unbeschadet der Kosten, die üblicherweise mit der gewählten Kommunikationsmethode verbunden sind und von Dritten in Rechnung gestellt werden.
Weitere Möglichkeiten: Rechtsmittel und Mediation
Wenn die Antworten von Swan Sie nicht zufriedenstellen oder Sie keine Antwort erhalten haben, denken Sie bitte daran, dass Sie sich gemäß geltendem Recht an den Ombudsmann für Banken und Finanzen (ABF) wenden können.
Das ABF ist ein außergerichtliches Streitbeilegungsverfahren, das eine einfachere, schnellere und kostengünstigere Alternative zum Gang vor Gericht bietet.
Die ABF ist eine unabhängige und unparteiische Stelle, die innerhalb weniger Monate entscheidet, wer Recht hat und wer nicht.
Um allgemeine Informationen zu diesem System sowie spezifische Informationen zu den eingereichten Einsprüchen zu erhalten, haben Sie folgende Möglichkeiten:
Bitte beachten Sie, dass vor Einleitung rechtlicher Schritte zwingend eine „Mediation“ versucht werden muss, d. h. die Gegenpartei muss vor eine der im entsprechenden Register eingetragenen Mediationsstellen geladen werden, um eine gütliche Einigung zu erzielen. Um diesen obligatorischen „Mediationsversuch“ durchzuführen, können Sie sich beispielsweise an die oben genannte ABF, an den Bank- und Finanzschlichter sowie an jede andere vom Justizministerium anerkannte Stelle wenden.