Swan wurde geschaffen, um nah bei Ihnen zu sein, und die Möglichkeit zum Austausch ist uns wichtig, damit wir uns verbessern können. Wenn Sie uns etwas mitteilen möchten, schreiben Sie uns hier.
Wenn Sie Kunde sind und mit dem erhaltenen Support nicht zufrieden sind, können Sie über folgende Kanäle eine Beschwerde einreichen:
Das Team unserer Beschwerdestelle wird Ihnen so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 15 Werktagen, antworten.
In Ausnahmefällen, in denen er aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht rechtzeitig antworten kann, wird er Ihnen eine vorläufige Antwort zukommen lassen, in der er die Gründe für die Verzögerung erläutert und angibt, innerhalb welcher Frist Sie eine endgültige Antwort erhalten werden.
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung von Reklamationen für den Kunden kostenlos ist, unbeschadet der Kosten, die üblicherweise mit der gewählten Kommunikationsart verbunden sind und von Dritten in Rechnung gestellt werden.
Weitere Möglichkeiten: Rechtsmittel und Mediation
Wenn die Antworten von Swan Sie nicht zufriedenstellen oder wenn Sie keine Antwort erhalten haben, denken Sie bitte daran, dass Sie sich gemäß geltendem Recht an den Ombudsmann für Banken und Finanzdienstleistungen (ABF) wenden können.
Das ABF ist ein System zur außergerichtlichen Streitbeilegung, das eine einfachere, schnellere und kostengünstigere Alternative zum Gang vor Gericht bietet.
Die ABF ist eine unabhängige und unparteiische Stelle, die innerhalb weniger Monate entscheidet, wer Recht und wer Unrecht hat.
Um allgemeine Informationen zu diesem System sowie spezifische Informationen zu den eingereichten Beschwerden zu erhalten, haben Sie folgende Möglichkeiten:
Bitte beachten Sie, dass vor Einleitung eines Gerichtsverfahrens zwingend eine „Mediation“ versucht werden muss, d. h. die Gegenpartei muss vor eine der im entsprechenden Register eingetragenen Mediationsstellen geladen werden, um zu versuchen, eine gütliche Einigung zu erzielen. Beispielsweise können die oben genannte ABF, der Schlichter für Bank- und Finanzangelegenheiten sowie jede andere vom Justizministerium anerkannte Stelle in Anspruch genommen werden, um diesen obligatorischen „Mediationsversuch“ durchzuführen.